Tuning – was ist erlaubt und was nicht?

Individualität ist Trumpf – das denken sich auch viele PKW-Besitzer, die einen solch starken Bezug zu ihrem Fahrzeug haben, dass sie dieses entsprechend personalisieren möchten um sich aus der Masse der Fahrzeuge optisch oder leistungsmäßig abzuheben. Hierbei sollte man jedoch immer darauf achten, dass sich die Veränderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen.

Welche verändernden Maßnahmen am PKW sind genehmigungsfrei?

Generell lässt sich sagen, dass manchmal selbst kleine Modifikationen einer Genehmigung bedürfen. Aus diesem Grund sollte man sich im Vorfeld immer gut über diese informieren und im Zweifelsfall einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Kleinere optische Veränderungen, bei denen lediglich Einzelteile ausgetauscht werden, sind oft genehmigungsfrei. Allerdings sollte man hierbei stets die Allgemeine Betriebserlaubnis der verwendeten Tuning-Komponenten im Wagen mitführen. Ein Tuning der Beleuchtung, die sich im Inneren des Wagens befindet, ist nur dann erlaubt, wenn diese nicht nach außen hin sichtbar ist. Aus diesem Grund ist gegen eine zusätzliche Lichtquelle im Kofferraum nichts einzuwenden. Es ist aber notwendig, sich über die genauen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, da es hier, hinsichtlich der Tuning-Bestimmungen, zu großen Unterschieden kommen kann. Dies gilt natürlich ebenfalls für die verschiedene Staaten innerhalb der EU. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass sämtlicher Zubehör, bei dem ein ABE mitgeliefert wird, ohne eine Eintragung im Fahrzeugschein auskommt. Wir allerdings ein Teilgutachten mitgeliefert, muss man sich eine Genehmigung einholen.

Für welche Modifikationen eine Genehmigung von Nöten ist

Für einen größeren Verwaltungsaufwand kann beispielsweise eine Verlängerungen der Motorhaube sorgen. Hierbei ist, in den meisten Fällen, das Gutachten eines Ziviltechnikers erforderlich. Beim Austausch von Sitzen ist ebenfalls Vorsicht geboten. Diese müssen speziell vom TÜV geprüft werden, damit diese eintragungsfähig sind, wobei anzumerken ist, dass die ursprünglichen Verstellvorrichtungen unbedingt erhalten bleiben müssen.Vor dem Tuning des Motors sollte man sich besonders gut informieren, da hierbei äußerst strikte Auflagen herrschen. Für die meisten Motorenänderungen werden zudem Bestätigungsschreiben benötigt. Spurverbreiterungen stellen ebenfalls ein schwieriges Thema dar. Grundsätzlich wird für jenes Tuning, auf Grund der ET-Grenze, auch eine Genehmigung des TÜV benötigt. Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass man sich bei sämtlichen Tuning Maßnahmen im Vorfeld gut über die gesetzliche Lage informieren sollte. Dies kann dem Tuner nämlich sowohl einiges an Verwaltungsaufwand als auch Nerven ersparen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass man im Nachhinein keine bösen Überraschungen erlebt.

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